Abgeschickt von Sirus Bani hashemi am 19 Februar, 2004 um 15:07:28
Antwort auf: Ihr verzapft leider Senf ! von Werner am 24 Januar, 2004 um 13:00:35:
: Sorry aber Ihr verzapft Senf ! Stimmt doch gar nicht, seit 2000 kann man beide haben. Soviel weiss ich auf jeden Fall.
: Doppelte Staatsbürgerschaft Dem zweiten Pass, der doppelten Staatsbürgerschaft steht nichts mehr im Wege...Seit dem 1. Januar 2000 ist es Wahrheit geworden. Wer dauerhaft im Ausland lebt, kann nun – aus Sicht der deutschen Ge- setzgebung (mögliche Beschränkungen Ihres 'Gastlandes' beachten!) – dieausländische Staatsbürgerschaft erworben, und dabei die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten werden. Um das zu bewerkstelligen, muß vom Antragsteller halbwegs plausibel eine gewisse Bin-dung an die alte Heimat deutlic ge-macht werden. Der Kompromiss zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht (StAG), den der Bundestag am 7. Mai
: 1999 mit breiter Mehrheit verab-schiedet hatte, wurde am 01.01.2000 rechtskräftig.
: Das neu verabschiedete Gesetz beinhaltet u.a. einige Verbesse-rungen für im Ausland lebende
: Deutsche, die eine ausländische Staatsbürgerschaft erwerben, dabei aber ihre deutsche Staats-
: bürgerschaft beibehalten wollen. Unter bestimmten (erfüllbaren) Auflagen, darunter "fortbestehen-
: de Bindungen" an Deutschland, können Auslandsdeutsche, vor der Erlangung einer Staatsbür-
: gerschaft ihres Wohnlandes, über ihre örtlichen Konsulate beim Bundesverwaltungsamt eine so-
: genannte "Beibehaltungsgeneh-migung" (BBG) beantragen.
: Die inhaltliche Ausgestaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt durch die
: sogenannten allgemeinen Verwaltungsvorschriften, zu deren Erlass das Bundesministerium des
: Innern im Gesetzestext ausdrücklich ermächtigt wurde. Damit diese Ausführungsbestimmungen
: rechtzeitig vorliegen, wurde dieser Teil vorzeitig in Kraft gesetzt und wirksam.
: Gute Kriterien für fortbestehende Bindungen an Deutschland:
: • Eltern / Verwandte ersten Grades noch in Deutschland.
: • Grundbesitz / Immobilie(n) in Deutschland.
: • Konto (Spar- und/oder Girokonto) oder andere Geldanlagen in Deutschland.
: • Besuch deutscher Schulen; Besuche in Deutschland.
: • Mitgliedschaft in deutschen Clubs, Vereinen usw.
: Fragen Sie bei Ihrer zuständigen diplomatischen Vertretung nach dem BBG-Infopaket für die Bei-
: behaltungsgenehmigung der deut-schen Staatsbürgerschaft. Wichtig: Erst die Bewilligung von
: Deutschland abwarten, erst dann die Staatsbürgerschaft Ihres 'Gastlandes' beantragen. Ist sie
: nämlich erst einmal weg, Ihre deutsche Staatsbürgerschaft, dann muß der etwas dornenreichere
: (nicht sehr aussichtsreiche) Weg zur Rückerlangung der Staatsbürgerschaft beschritten werden